Die Landessynode hat während ihrer XI. Tagung eine Anschubfinanzierung für das Fundraising in den Kirchenkreisen beschlossen. Die kalkulierten Gesamtkosten in Höhe von rund 2.8 Millionen Euro, die bereits im Haushalt für 2025 verankert sind, ermöglichen die Einführung eines Fundraising-Konzeptes in den Kirchenkreisen.
Den langen Weg bis hierhin erläuterte die Vorsitzende des Finanzausschusses, Marie-Luise Brümmer (Sprengel Hannover). Der erste Prüfauftrag des Landessynodalausschusses, eine Anschubfinanzierung für das Fundraising in den Kirchenkreisen in den Haushalten 2025 und 2026 vorzunehmen, stammt vom November 2023. Der Ausschuss für Theologie und Kirche legte in der X. Tagung im Juni 2024 einen Bericht mit Empfehlungen für die weitere Planung des Fundraising vor.
Die Fachabteilung der Service Agentur unterstützte im August 2023, Januar 2024 und Mai 2024 die Beratungen des Finanzausschusses zum Fundraising-Konzept. Nach einem Benchmarking zum Fundraising prognostiziert der Ausschuss eine Anlaufzeit von drei Jahren und einen Ertrag von 1:7 (investierter Euro zu generiertem Ertrag).
Fundraiserinnen und Fundraiser sind begehrt und nicht auf dem Markt verfügbar, erläuterte Brümmer. Deshalb sei zudem eine qualifizierte Ausbildung (zwei bis drei Jahre) entscheidend. Die Fachabteilung der Landeskirche könne das gewährleisten. Die Kosten für eine Fundraiser-Stelle liegen zwischen EG 9 und EG 11, je nach Größe des Kirchenkreises und Stellenumfang, berichtete Brümmer. Der Finanzausschuss erachtet das Fundraising als „wichtige Säule der künftigen Finanzierung von kirchlicher Arbeit“.
Die Kalkulation sieht Gesamtkosten in Höhe von 2.830.000 Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren vor. Diese Kosten umfassen die Anschubfinanzierung (abschmelzend) für Ausbildungs-, Administrations-, Prozess- sowie IT-Kosten. Der Finanzausschuss empfiehlt pro teilnehmendem Kirchenkreis eine Anschubfinanzierung von 30.000 Euro im ersten Jahr, absteigend um 10.000 Euro in den folgenden zwei Jahren. Die Teilnahme ist freiwillig und die Beantragung bei den Kirchenämtern möglich.
Die Synodalen nahmen den Antrag zur Anschubfinanzierung für das Fundraising in den Kirchenkreisen (Aktenstück Nr. 73 C) an. Das Landeskirchenamt entwickelt nun ein Konzept, das die Voraussetzungen der Fundraiserinnen und Fundraiser aufnimmt.