Marianne Gorka, Regionalbischöfin für den Sprengel Lüneburg, hat auf der XI. Tagung der 26. Landessynode von den zentralen Themen der 5. verbundenen Tagung der 13. Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) und der 13. Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) berichtet.
Diese hatte vom 8. bis 13. November in Würzburg stattgefunden. Im Mittelpunkt stand die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie – ein Thema, das sowohl Fortschritte als auch weiterhin bestehende Herausforderungen offenbart.
Die im Januar 2024 veröffentlichte ForuM-Studie dokumentiert mindestens 1.259 Beschuldigte und 2.225 betroffene Personen seit 1946. „Und das ist offenkundig nur die Spitze der Spitze des Eisbergs", kommentierte Gorka diese Zahlen.
Die Regionalbischöfin schilderte, dass Betroffenenvertreterinnen und Betroffenenvertreter wie Detlev Zander gehofft hatten, dass die Studie zu einem großen gesellschaftlichen Aufschrei führen würde. Stattdessen sei der erwartete „Ruck“ ausgeblieben und die Kirche bewege sich in kleinen und größeren Schritten voran. Zu diesen Fortschritten zählt der Zwölf-Punkte-Maßnahmenplan, der alle 46 Empfehlungen der ForuM-Studie aufgreift.
Recht auf Aufarbeitung
Dieser Maßnahmenplan sieht unter anderem die Einführung eines „Rechts auf Aufarbeitung“ für betroffene Personen vor, die Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle sowie die Überarbeitung der EKD-Gewaltschutzrichtlinie, um einheitliche Präventionsstandards zu schaffen. Darüber hinaus wurden die Rechte der von sexualisierter Gewalt betroffenen Personen in Disziplinarverfahren gestärkt: Sie erhalten Akteneinsicht, müssen über den Verfahrensstand informiert werden und können sich kostenfrei von bis zu drei Personen begleiten lassen. Ergänzend dazu einigten sich die 20 Landeskirchen und 23 diakonischen Landesverbände auf einheitliche Standards für die Aufarbeitung und legten erstmals verbindliche Leitlinien fest.
Gorka berichtete außerdem, dass ab März 2025 einheitliche Entschädigungsregelungen in allen Landeskirchen gelten sollen. Diese sehen vor, dass individuelle Schicksale die Grundlage der Entschädigung bilden, ergänzt durch einen Pauschalbetrag von 15.000 Euro für strafbare Handlungen, auch wenn diese verjährt sind. Der Entwurf dieser Regelung befindet sich derzeit im Stellungnahmeverfahren.
Auseinandersetzung bleibt Daueraufgabe
Als wichtige Fortschritte schilderte Gorka auch die Gründung der Vernetzungsplattform BeNe, die betroffenen Personen als Austausch- und Informationsplattform dient. Ergänzend gibt es weitere Initiativen, die betroffene Personen selbst organisieren. Die Vielfalt dieser Angebote wurde sowohl von der EKD-Synode als auch von den Betroffenenvertreterinnen und Betroffenenvertretern als legitim und notwendig angesehen.
Gorka ließ nicht unerwähnt, dass es Spannungen und Kritik an den erzielten Kompromissen gibt. Manche betroffene Personen fordern mehr Mitbestimmung sowie die Einrichtung externer Anlaufstellen. Diese Forderungen wurden auf der EKD-Synode durch Voten und Impulse eingebracht. Gorka hielt fest, dass die Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt in der Kirche eine Daueraufgabe bleibt und sowohl für betroffene Personen als auch für die Institution weiterhin eine große Kraftanstrengung erfordert. Die intensive Beschäftigung mit dem Thema sei nicht nur eine Aufgabe der Gegenwart, sondern eine Verpflichtung für die Zukunft.