Konsistorialbezirke
1815 erhielt das Kurfürstentum Hannover auf dem Wiener Kongress neue Territorien und wurde Königreich. Fortan gab es im Land mehrere Konsistorialbezirke mit unterschiedlichen Rechten, Bekenntnissen und Verwaltungsstrukturen. Dies hatte große Nachteile: z. B. konnten Pastoren ihren Konsistorialbezirk nicht wechseln, da sie regional unterschiedlich ausgebildet wurden. Doch niemand dachte zunächst an Veränderungen.
Die Konsistorialbezirke im Königreich Hannover 1848 – 1866
Landesverfassungsgesetz 1840
Erst 1833 trat unter König Wilhelm IV. eine neue, liberale Verfassung in Kraft. Sie machte aus der absolutistischen eine konstitutionelle Monarchie. Damit wurde auch die enge Verbindung von Kirche und Staat aufgehoben und die Kirchen im Königreich Hannover erhielten ein eigenes Verfassungsrecht.
Im November 1835 lag der Entwurf für eine „Kirchenvorstands- und Synodalordnung” vor, die für die evangelischen Kirchen im Königreich Hannover eine einheitliche Synodalverfassung geschaffen hätte. Doch der Tod König Wilhelms IV. am 20. Juni 1837 verhinderte ihre Ausführung. 1 Sein Nachfolger, König Ernst August, war streng konservativ. Er hob das liberale Staatsgrundgesetz auf und ersetzte es 1840 durch das „Landesverfassungsgesetz”. Dieses bestätigte zwar die verfassungsmäßigen Rechte der Kirchen, jedoch nur im Rahmen der „obrigkeitlichen Ordnung”.
Gesetze und Verordnungen. an denen das Landeskonsistorium Hannover mitwirkte: (Auswahl)
1866 - Verteidigung der hannoverschen Landeskirche gegenüber Preußen, Überleitung des Kirchenregiments vom hannoverschen auf den preußischen König
1868 - Neuordnung d. pfarramtlichen Prüfungswesens Gründung des Allgem. ev.-luth. Kirchenfonds
1869 - Durchführung der ersten Landessynode
1870 - Pfarrergesetz
1876 - neue Trauungsordnung
1883 - Gesangbuch f. d. Hannoversche Landeskirche
1889 - Gottesdienstordnung zum Hauptgottesdienst
1891 - Gründung des Predigerseminars Erichsburg
1895 - Gottesdienstordnungen Taufe und Konfirmation
1900 - Pfarreinkommensgesetz, Ruhegehaltsordnung; landesweit einheitliche Agende