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Die Landeskirche Hannovers nimmt jedes Jahr ungefähr 650 Millionen Euro ein. Sie stellt für jedes Jahr Erträge und Aufwendungen in einem Haushaltsplan einander gegenüber. Den aktuellen Bericht finden Sie hier.
Die Landessynode (das „Parlament“ der Landeskirche Hannovers) stimmt als höchstes Gremium über die kirchlichen Finanzen ab und verabschiedet den jeweils für zwei Jahre geltenden Haushaltsplan. Im Kirchenkreis ist dafür der Kirchenkreistag zuständig, in der Gemeinde der Kirchenvorstand. In den gewählten Gremien sitzen sowohl ehrenamtlich als auch beruflich Tätige.
Die Kirchensteuer ist der finanzielle Beitrag aller Menschen, die sich auch formal zu ihrer Kirche bekennen. Wie hoch die Kirchensteuer für eine Person ausfällt, hängt davon ab, wie viel Geld sie verdient. Mehr als 80 Prozent ihrer Erträge erzielt die Landeskirche Hannovers aus der Kirchensteuer. Sie ist die Basis für die kirchliche Arbeit. Mehr Informationen zur Kirchensteuer finden Sie auf www.kirchensteuer-wirkt.de.
Wie viel Steuer jedes einzelne Mitglied an die Kirche abgibt, ist abhängig vom eigenen Einkommen – die Kirchensteuer ist somit solidarisch. Wer weniger verdient, zahlt auch weniger. Die Höhe der Kirchensteuer beträgt in Niedersachsen neun Prozent der Einkommensteuer, höchstens jedoch 3,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Beispiel: Bei einem Bruttomonatseinkommen von 3.000 Euro zahlte ein alleinstehendes Mitglied ohne Kinder 2021 nach der Lohnsteuertabelle 36,10 Euro Kirchensteuer monatlich.
Schülerinnen und Schüler, Studierende, Arbeitslose und Rentnerinnen und Rentner sind in der Regel von der Kirchensteuer befreit. In besonderen Härtefällen ist es möglich, dass ein Teil der Kirchensteuer erlassen wird – zum Beispiel, wenn der Betroffene eine Abfindung vom Arbeitgeber erhält. Dafür muss ein Antrag bei der Landeskirche Hannovers gestellt werden.
Ja, das geht. Einen Teil der Kirchensteuer und des besonderen Kirchgelds kann man sich zurückholen, wenn man eine jährliche Einkommenssteuererklärung abgibt. Hierfür muss man die Kirchensteuer oder das Kirchgeld in der Anlage „Sonderausgaben“ angeben.
Durch das Besondere Kirchgeld soll die Kirchensteuer möglichst gerecht gestaltet werden. In Ehen kommt es vor, dass ein Partner oder eine Partnerin in der Kirche ist – die andere Person aber nicht. Normalerweise zahlt nur das Kirchenmitglied die Kirchensteuer.
Es sei denn, das Kirchenmitglied trägt zu weniger als 35 Prozent des gemeinsamen Einkommens in der Ehe bei. Dann kann die Kirchensteuer über das Besondere Kirchgeld erhoben werden. Es knüpft an das gemeinsam zu versteuernde Einkommen beider Ehegatten an. Der jährliche Kirchgeld-Beitrag liegt zwischen 96 Euro ab einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 30.000 Euro und 3.600 Euro ab einem Jahreseinkommen von 300.000 Euro.
Warum ist das gerechter? Verheiratete mit wenig Verdienst zahlen keine oder kaum Kirchensteuer. Sie können aber durch den hohen Verdienst des Ehepartners oder -partnerin über mehr Geld verfügen als eine unverheiratete Person, die Kirchensteuer zahlen muss.
Das Land Niedersachsen erhebt über die Einkommenssteuer auch die Kirchensteuer. Diese Verwaltungshilfe ist nicht kostenlos. Von der Landeskirche Hannovers erhält das Land vier Prozent der Kirchensteuereinnahmen als Aufwandsentschädigung.
Die Landeskirche übernimmt zahlreiche karitative, gesellschaftliche und kirchliche Aufgaben. Von 100 Euro aus der Kirchensteuer kommen rund 69 Euro direkt in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden an. Allerdings nicht nur als direkte Zahlung. Von dem Geld werden auch die Pastorinnen und Pastoren finanziert oder es fließt in zentral bereitgestellte Infrastruktur wie zum Beispiel für die Internetseiten. Die Landeskirche Hannovers entlastet die Gemeinden zudem, indem sie beispielsweise für alle gemeinsame Versicherungen abschließt.
Wie genau das Geld vor Ort verwendet wird, entscheiden die einzelnen Kirchenkreise – vieles aber fließt in soziale Projekte und in die Vergütung der Mitarbeitenden (u.a. Diakoninnen und Diakonen, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker). Darüber hinaus gibt es zahlreiche kirchliche Aufgaben, die gar nicht so sehr in der Öffentlichkeit stehen – wie zum Beispiel die Gefängnis- oder Telefonseelsorge oder der kirchliche Kindergarten. Auch sie werden durch die Kirchensteuer mitfinanziert.
Sie ermöglicht es auch, dass Menschen in den Gemeinden und Einrichtungen beruflich tätig sein können. Das schafft das Gerüst für das große Netzwerk von Ehrenamtlichen. Diese setzen sich neben ihrem Engagement im Kirchenvorstand für viele wohltätige Zwecke ein. Sie leiten zum Beispiel Jugend- oder Seniorengruppen, organisieren Besuchsdienste für Einsame oder Ältere oder betreuen Begegnungsangebote.
Die Landeskirche Hannovers ist eine der größten Arbeitgeberinnen in Niedersachsen. Knapp 2.000 Pastorinnen und Pastoren, rund 500 Diakoninnen und Diakone sowie fast 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei der Landeskirche Hannovers, ihren Kirchenkreisen, Kirchengemeinden und Einrichtungen beschäftigt. Hinzu kommen die langfristigen Verpflichtungen wie zum Beispiel die Pensionen für Pastorinnen und Pastoren, sowie die Kosten, um Gebäude instand zu halten.
Die Kirchensteuer macht den erheblichen Teil der Erträge der Landeskirche Hannovers aus. Ohne dieses Geld können zahlreiche gesellschaftliche und kirchliche Aufgaben nicht mehr übernommen werden, die für viele Menschen inzwischen selbstverständlich sind. In den Dörfern würde es keine Pastorinnen oder Pastoren mehr geben, Seelsorgerinnen und Seelsorger könnten keine verzweifelten oder einsamen Menschen mehr beraten und Ausflüge für Kinder sowie Jugendliche wären plötzlich unmöglich. Mit der Mitgliedschaft in der Landeskirche Hannovers lässt sich daher nachhaltig Gutes für die Gesellschaft bewirken.
Wer die Kirchensteuer als Sonderausgabe in der Steuererklärung angibt, erhält einen Teil wieder zurück. Die tatsächliche Steuerlast ist also weitaus geringer als die neun Prozent, die auf die Einkommensteuer gerechnet werden. Somit ist auch die Ersparnis durch den Wegfall der Kirchensteuer deutlich kleiner als viele denken. Durch einen Austritt aus der Kirche spart man also nicht die gesamte Kirchensteuer ein, sondern im Durchschnitt nur etwa zwei Drittel.
Natürlich! Das geht jederzeit. Wenden Sie sich dafür einfach an die Pastorin oder den Pastor in der Kirchengemeinde Ihres Vertrauens. Um die Aufnahme zu erleichtern, gibt es besondere „Wiedereintrittsstellen“ mit zuverlässigen Öffnungszeiten.
Bei jährlichen Erträgen um die 650 Millionen Euro könnte man zunächst meinen, dass die Kirche reich ist. Meist gibt die Landeskirche Hannovers aber auch genauso viel Geld wieder aus. Einen großen Teil machen hier die Kosten für das Personal aus. Weitere Mittel werden für inhaltliche Aufgaben wie zum Beispiel die Seelsorge oder die Kindertagesstätten gebraucht. Darüber hinaus weist die Landeskirche Hannovers den Kirchenkreisen und -gemeinden Geld zu, dass diese für die Arbeit vor Ort einsetzen.
Die Landeskirche, die Kirchenkreise und -gemeinden besitzen zudem zahlreiche Gebäude. Diese Instand zu halten, kostet Geld. Denn gerade Kirchengebäude sind oft mehrere hundert Jahre alt und denkmalgeschützt.
Die Kirchensteuer deckt lediglich die Grundversorgung der Landeskirche Hannover. Damit werden die Gehälter der Beschäftigten gezahlt, die Kirchengebäude gepflegt oder Jugendarbeit finanziert. Stehen besondere Projekte oder Herausforderungen an, sind auch zusätzliche Summen nötig. Beispiele hierfür sind größere Veranstaltungen oder die Sammlung zu Weihnachten für die Organisation „Brot für die Welt“.
Leistungen des Staates machen rund vier Prozent der landeskirchlichen Erträge aus. Die Landeskirche erhält jedes Jahr rund 27 Millionen Euro. Grundlage hierfür bildet der Loccumer Vertrag. Das Geld fließt in den kirchlichen Haushalt. Ohne dieses Geld wären viele Aufgaben, die die Kirche für die Gesellschaft übernimmt, nicht in dem bisherigen Maß finanzierbar. Hierzu zählen unter anderem die Gelder die in die Kindertagesstätten, Jugendhilfe, Sozialarbeit oder Familienbildungsstätten fließen.
Als sich der Staat historisch zunehmend von den Kirchen loslöste, enteignete er die Kirchen von vielen Gütern und Ländereien. Daraus entstand die Verpflichtung einer Zahlung, da die Güter und Ländereien seinerzeit die Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer sicherstellten. Staat und Kirchen sind inzwischen jedoch im Austausch, ob die Staatsleistungen abgelöst werden sollten.
Nach den Gottesdiensten sammeln die Gemeinden der Landeskirche Hannovers oft Kollekten ein. Diese freiwillige Abgabe ist die älteste Form der Hilfe von Christinnen und Christen untereinander. Die Kollekte eines Gottesdienstes kann auf Wunsch der Gemeinde auch einem bestimmten Zweck oder einer bestimmten Organisation gewidmet sein. Darüber hinaus erhält die Landeskirche Hannovers Spenden durch professionelles Fundraising in den Kirchengemeinden und -kreisen oder aus den rund 300 Stiftungen.
Einige diakonische oder kirchliche Tätigkeiten bringen zudem Erträge ein. Dazu gehören zum Beispiel Tagungshäuser, in denen Gäste übernachten können, sowie Veranstaltungen und Fort- und Weiterbildungen.
Die Landeskirche Hannovers bezahlt das Gehalt für die Pastorinnen und Pastoren. Sie liegen zwischen der Besoldungsgruppe A13 und A14 – und sind abhängig von der Berufserfahrung. Damit liegen sie in etwa vergleichbar mit Lehrkräften an öffentlichen Schulen. Superintendenten und Superintendentinnen sind in der Besoldungsgruppe A15 eingruppiert.
Ein großer Teil der Erträge aus der Kirchensteuer gelangt an die Kirchengemeinden vor Ort. Einerseits überweist die Landeskirche Hannovers das Geld direkt. Andererseits wird es dafür eingesetzt, um Pfarrerinnen und Pfarrer zu finanzieren. Hierfür beschließt die Landessynode für jedes Jahr einen Betrag von mehreren hundert Millionen Euro.
Welche Summe jeder Kirchenkreis erhält, berechnet sich neben der Verteilung der Pfarrstellen aus der Zahl der Kirchenmitglieder (70 Prozent), der Kirchengemeinden (20 Prozent) sowie einem Regional-Faktor (10 Prozent). Für den letzten Punkt betrachtet die Landeskirche die besonderen Lebensverhältnisse vor Ort – das heißt, wie viele Menschen auf dem Gebiet des Kirchenkreises in Ober- oder Mittelzentren leben oder ob es besondere örtliche Herausforderungen gibt.
Über weitere besondere Verteilungsschlüssel erhalten Kirchenkreise zudem Geld für Sakralgebäude (Kirchen, Kapellen oder Glockentürme) oder Kindergarten-Gruppen.
Die Kirchengemeinden der Landeskirche Hannovers besitzen mehr als 1.000 Kirchen. Sie müssen gepflegt und immer wieder modernisiert werden. Gegenwärtig stellt die Landeskirche Hannover jährlich 16 Millionen Euro für Großbaumaßnahmen zur Verfügung. Eine besondere Herausforderung ist, dass einige Kirchen schon mehrere hundert Jahre alt sind und unter Denkmalschutz stehen.