Die sieben Mitglieder des Landessynodalausschusses treffen sich in der Regel monatlich zu einer ganztägigen Sitzung, um ihre nach der Kirchenverfassung vorgesehenen Aufgaben wahrzunehmen. Diese umfassen nach der Kirchenverfassung unter anderen
- den Landesbischof, den Bischofsrat und das Landeskirchenamt in wichtigen Angelegenheiten der Leitung und Verwaltung der Landeskirche zu beraten,
- der Landessynode bei jeder ordentlichen Tagung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten,
- die Landessynode zu der ersten Tagung nach ihrer Neubildung einzuberufen,
- die Mitwirkung an der Rechtsetzung der Landeskirche,
- die Mitwirkung bei der Geldverwaltung der Landeskirche, soweit dies in der Haushaltsordnung, im Haushaltsplan oder in Kirchengesetzen bestimmt ist,
- die Zustimmung zur Verwendung von Einnahmen für nicht im Haushaltsplan vorgesehene Ausgaben, zur Überschreitung des Haushaltsplanes, zur Übernahme von Bürgschaften und zur Aufnahme von Anleihen, die nicht im Haushaltszeitraum getilgt werden können, zu erteilen,
- die in der Landeskirchenkasse geführten Haushalts- und Vermögensrechnungen zu prüfen, das Landeskirchenamt zu entlasten und der Landessynode eine Übersicht über die Rechnungen vorzulegen.
- Vor allem aber nimmt der Landessynodalausschuss die Aufgaben der Landessynode wahr, solange diese nicht versammelt ist. In der Ausübung dieser Aufgaben ist der Landessynodalausschuss an die Weisungen der Landessynode gebunden. Die Kirchenverfassung verleiht dem Landessynodalausschuss, abgekürzt LSA, zur Erfüllung seiner Aufgaben den Status eines kirchenleitenden Organs.
- Jeweils zum Ende der I. Tagung einer neu gebildeten Landessynode wird der LSA für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Der oder die Vorsitzende des Landessynodalausschusses und sein Stellvertreter/seine Stellvertreterin werden jeweils auf der ersten Sitzung aus der Mitte der LSA-Mitglieder gewählt. Unter ihrer/seiner Leitung wird zudem jeweils die Präsidentin/der Präsident der Landessynode gewählt.
Mitglieder des Landessynodalausschusses sind:
- Marie-Luise Brümmer
- Ruben Grüssing
- Gerhard Koepsel
- Pastorin Cordula Schmid-Waßmuth
- Dr. Bettina Siegmund
- Pastor Martin Steinke (stellvertretender Vorsitzender)
- Jörn Surborg (Vorsitzender)
Stellvertretende Mitglieder sind (in alphabetischer Reihenfolge):
- Superintendent Christian Berndt
- Oliver Bischoff
- Gabriele Furche
- Pastorin Anna Kempe
- Prof. Dr. Uwe Morgner
- Bernd Rossi
- Ralph Scheferling