Startseite Archiv Nachricht vom 26. Februar 2020

Landesbischof Ralf Meister zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur organisierten Sterbehilfe

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Hannover. Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister sagt zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur organisierten Sterbehilfe: "Ich glaube, dass das Urteil eine wichtige Klärung ist. Es zeigt, dass die Würde des Menschen auch das Selbstbestimmungsrecht des Menschen beinhaltet." Meister ist auch Ratsvorsitzender der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. 

Das Verfassungsgericht hatte zuvor das Gesetz zum "Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" gekippt. Das 2015 beschlossene Gesetz sei verfassungswidrig, weil es das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschränke, urteilten die Karlsruher Richter.

Meister bezeichnete die Entscheidung als richtig: "Als Christ sage ich: Die Gabe Gottes, nämlich mein Leben, hat er in meine Verantwortung gelegt. Diese Verantwortung währt bis zum letzten Atemzug. Und da ich an das ewige Leben glaube, habe ich auch die Rechtfertigung, den Zeitpunkt und die Art und Weise, wie ich sterbe, mitzugestalten."

Gleichwohl müsse die Kirche alles tun, dass eine solche Entscheidung nicht geschäftsmäßig wie ein Marktgeschehen organisiert werde, betonte der Landesbischof. Todkranke Menschen, die ihrem Leben selbst ein Ende setzten wollten, müssten intensiv geistlich begleitet werden.

Meister berichtete, er sei 19 Jahre alt gewesen, als ihn ein schwer kranker Mann, den er anderthalb Jahre lang gepflegt habe, gebeten habe, ihm beim Sterben zu helfen. "Jeder der eine solche Frage einmal gestellt bekommen hat, erlebt, dass das höchst persönliche individuelle Entscheidungen sind."

epd Landesdienst Niedersachsen-Bremen
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Landesbischof Ralf Meister. Foto: Jens Schulze