Online-Kollektentool auf der eigenen Website
Insbesondere seit Beginn der Corona-Pandemie werden viele Gottesdienste online gefeiert. Nun ist in der hannoverschen Landeskirchen flächendeckend die Kollekte auch als Online-Spende möglich.
Kirchengemeinden können die vorgesehenen Kollekten in ihre Websites einbinden. Hilfeseiten zeigen, wie der Einbau der technisch realisiert werden kann. Besonders einfach haben es Kirchengemeinden, die eine Website mit einem der Webbaukasten wir-e oder max-e realisiert haben. Hier stehen Module zur Einbindung bereit. Die Links sind unten aufgeführt.
Zunächst sind die jeweils kommenden landeskirchenweiten Kollektenzwecke wählbar. Ein von Kirchengemeinden frei wählbarer Zweck ist geplant, konnte jedoch noch nicht realisiert werden.
Spendenbescheinigungen können derzeit nicht erstellt werden. Bis zu einer Höhe von 300 Euro gilt der Zahlungsbeleg als Nachweis für das Finanzamt (seit Steuerjahr 2021). Die landeskirchlichen Kollekten werden direkt bei der Landeskirche vereinnahmt. Die Kirchengemeinden werden über die Höhe der über ihre Websites eingegangenen Gelder gesondert informiert.