Hannover. Nach dem Scheitern zweier Gesetzesentwürfe zum assistierten Suizid im Bundestag hat sich der hannoversche Landesbischof Ralf Meister enttäuscht gezeigt. Es sei leider nicht zu einem Abschluss der Debatte gekommen, „die sich der zentralen Frage widmet, wie Fürsorge und Lebensschutz mit der Selbstbestimmung des Menschen verbunden werden können“, sagte Meister am Donnerstag in Hannover.
Dass weder der eine noch der andere Antrag überzeugen konnte, sei womöglich „auch ein Spiegelbild der großen Verunsicherung und der Ängste unserer Gesellschaft im Umgang mit dem Tod“, betonte der Bischof. Der Bundestag hatte am Donnerstag mehrheitlich gegen zwei aus den Reihen des Parlaments vorgelegte Entwürfe gestimmt, die Hilfe bei der Selbsttötung rechtssicher ermöglichen.
Zugleich lobte Meister die Ernsthaftigkeit und Offenheit, mit der die allermeisten Mitglieder des Bundestages diesen Gesetzesvorlagen begegnet seien. Dies zeige, „wie diese Entscheidungen unsere Kultur der Barmherzigkeit und des Lebensschutzes berühren und auch verändern werden - auch wenn uns das Ergebnis nun vor große Herausforderungen stellt“.
Meister begrüßte, dass der Bundestag die Bundesregierung beauftragt habe, zum Sommer 2024 einen Gesetzentwurf und eine Strategie zur Suizidprävention vorzulegen. „Ein bundesweiter Präventionsdienst, der rund um die Uhr für Menschen mit Suizidgedanken oder deren Angehörige online und telefonisch erreichbar ist, wäre ein zentraler Fortschritt zum Lebensschutz, zu dem auch die Kirchen ihren Beitrag leisten können“, unterstrich Meister.
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epd Landesdienst Niedersachsen-Bremen