Wahlalter für die Wahl der Kirchenvorstände auf 14 Jahre gesenkt
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Mit einer Verfassungsänderung hat die Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers in ihrer Sitzung am 6. Mai 2017 das Alter für das aktive Wahlrecht für die Wahl der Kirchenvorstände von 16 auf 14 Jahre gesenkt.
In der Begründung heißt es: „Jugendliche sind nach Vollendung des 14. Lebensjahres religionsmündig. Die Landeskirche hat den Anspruch, diesen Jugendlichen zu signalisieren, dass sie als Mitglieder in der Kirche willkommen sind und dass sie eingeladen sind, sich aktiv in die kirchliche Arbeit einzubringen. Nach der Konfirmation dürfen sie z.B. ein Patenamt übernehmen. Daher sollte es auch möglich sein, dass sie sich bereits in diesem Alter an der Wahl zum Kirchenvorstand beteiligen.“ Jugendlichen solle die Teilnahme am demokratischen Prozess früher ermöglicht werden. Ab 14 Jahren setze oft das ehrenamtliche Engagement ein.
Der Präsident der Landessynode, Dr. Matthias Kannengießer, sagt: „Es ist ein schönes Signal, dass die Jugendsynode 2015 eine weitere Wirkung zeigt. Dort haben wir intensiv über das Ehrenamt diskutiert, das alle Altersgruppen gleichermaßen betrifft. Die Absenkung des Wahlalters ist ein Erfolg für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Jugendsynode und die Jugenddelegierten in der Landessynode .“
Landesbischof Ralf Meister sagt: „Ich freue mich über dieses Signal der Landessynode. Es ist gut, die Verantwortungsbereitschaft 14- und 15-jähriger ernst zu nehmen. Und damit sind die Kirchenvorstände aufgerufen, sich noch intensiver als bisher mit den Bedürfnissen der Jugendlichen auseinanderzusetzen.“
Die nächste Wahl der Kirchenvorstände ist am 11. März 2018. Durch die Absenkung des aktiven Wahlrechtes von 16 auf 14 Jahren erhöht sich die Gesamtzahl der Wahlberechtigten um geschätzt ca. 29.000 Mitglieder. Das passive Wahlrecht bleibt bei 18 Jahren
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Hannover, den 06.05.2017
Pastor Dr. Johannes Neukirch
Pressesprecher der Landeskirche
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