Landeskirche fördert Altenheimseelsorge in den Kirchenkreisen durch Bonifizierung von Pfarrstellen
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Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers fördert die Altenheimseelsorge durch eine Bonifizierungsmaßnahme für den Zeitraum von zunächst fünf Jahren. Damit können Kirchenkreise in ihren Kirchengemeinden Pfarrstellen für Altenseelsorgerinnen und Altenseelsorger einrichten, auch in finanzieller Kooperation mit Pflegeheimen.
Insgesamt stellt die Landeskirche 2,5 Pfarrstellen zur Verfügung. Kirchenkreise, die sich bewerben, können Pfarrstellen im Umfang eines Viertels oder eines Achtels selbst finanzieren und denselben Anteil aus landeskirchlichen Mitteln aufstocken. Maximal 20 Stellenanteile können so über die Bonifizierung vergeben werden. Die Maßnahme ist nachhaltig angelegt und soll ausgebaut werden: Ab 2015 soll ein ähnliches Programm für Diakoninnen und Diakone aufgelegt werden.
Die Landeskirche reagiert damit auf die steigende Anzahl hoch betagter pflegebedürftiger Menschen in den Kirchenkreisen und einer Zunahme von Pflegeeinrichtungen. Dies entwickelt sich regional unterschiedlich. In einigen Kirchenkreisen gibt es Ballungen von Pflegeeinrichtungen. Seelsorge und Gottesdienste durch das jeweilige Gemeindepfarramt sind dort wünschenswert, aus personellen Gründen aber häufig nicht regelmäßig zu leisten.
Mit der Förderung der Altenheimseelsorge trägt die Landeskirche nicht nur dem demografischen Wandel Rechnung. Die Neuschaffung von Stellenanteilen auf Gemeindeebene soll auch zur Vernetzung mit Pflegeeinrichtungen beitragen und das diakonische Profil von Kirchenkreisen und Gemeinden stärken. Zugleich wird die Flexibilität in der Stellenplanung und Personalentwicklung mitwirkender Kirchenkreise unterstützt: Gemeindepastorinnen und -pastoren in Teildiensten können ihre Stellenumfänge erhöhen. Mit Hilfe der Bonifizierung können sie einen befristeten Spezialauftrag zur fachlichen Vertiefung erhalten.
Kirchenkreise können sich um die Mitarbeit an der Bonifizierungsmaßnahme im Landeskirchenamt bewerben und Pastorinnen und Pastoren für die Aufgabe vorschlagen.
Weitere Informationen:
Auskünfte: Referat Sonderseelsorge im Landeskirchenamt, Katrin Hecke, Tel. 0511/1241-208, Katrin.Hecke@evlka.de. Für inhaltliche Fragen: Pastorin Gisela Freese, Landeskirchliche Beauftragte für Altenseelsorge, Tel. 0511/1241-976, Gisela.Freese@evlka.de.
Bewerbung: Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, Referat Sonderseelsorge, Oberkirchenrätin Susanne Kruse-Joost, Postfach 3726, 30037 Hannover.
Internet: http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-fuer-sie/begleiten/seelsorge/altenseelsorge
O-Töne:
Pastorin Gisela Freese, Landeskirchliche Beauftragte für Altenseelsorge:
„Ich möchte Pastorinnen und Pastoren, die Freude an seelsorgerlichen Besuchen bei alten Menschen oder der Gestaltung von geeigneten Gottesdiensten für diese Zielgruppe haben, ausdrücklich ermutigen, dieses Angebot zu prüfen. In der Praxis finden die Kolleginnen und Kollegen schnell Kontakt zu Gemeindegliedern, die im Heim leben. Die Haltung der Mitarbeitenden in den Altenpflegeheimen zur Seelsorge ist offen und positiv, denn eine Glaubenspraxis zu pflegen wird als wichtige Ressource der Bewohner gesehen.“
Pastorin Martina Janssen, St. Martini-Kirchengemeinde Estebrügge: „Die Kombination von Gemeindepfarramt und einem Stellenanteil in der Altenheimseelsorge führt zu Synergieeffekten, die sich positiv auf unterschiedliche Bereiche der Gemeindearbeit auswirken, z.B. in der Palliativseelsorge; in Gesprächskreisen für Senioren und/oder deren Angehörige mit Themen wie Demenz, Altersdepression, Sterbebegleitung, Patientenvorsorge; aber auch in der Konfirmandenarbeit, etwa bei Projekten im Altenheim. Auch für die Gottesdienstgestaltung lassen sich Impulse gewinnen.“
Oberkirchenrätin Susanne Kruse-Joost, Referat Sonderseelsorge im Landeskirchenamt: „Viele Gemeinden beklagen, dass aufgrund wachsender Arbeitsbelastung zu wenig Zeit für Seelsorge bleibt. Durch die Mitfinanzierung von Stellenanteilen wollen wir Ortsgemeinden unterstützen, verlässlich Zeit für Seelsorge in Alten- und Pflegeheimen zu haben. In einer älter werdenden Gesellschaft gewinnt diese Aufgabe der Gemeindeseelsorge beständig an Bedeutung.“
Hannover, 3. Februar 2014