Landeskirche folgt bei Besoldung Land Niedersachsen
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Die Landesregierung beabsichtigt, den Landesbeamten vom Jahr 2005 an kein Weihnachtsgeld mehr zu zahlen. Hierüber muss der Landtag noch beschließen.
Derzeit beträgt das Weihnachtsgeld insgesamt etwa 50% eines Monatsgehalts. Es wird nicht mehr als "13. Monatsgehalt" im Dezember, sondern seit Anfang 2004 in monatlichen
Raten gezahlt.
Die Kirchengesetze sehen vor, dass die kirchliche Besoldung den Regelungen beim Land folgt. Daher gilt die Streichung des Weihnachtsgeldes auch im Bereich der hannoverschen Landeskirche für Pfarrer und Kirchenbeamte.
Die Finanzlage der hannoverschen Landeskirche verschlechtert sich derzeit stetig. Die Kirchensteuereinnahmen liegen zur Zeit um etwa 12 % unter den Zahlen des Vorjahres. Nachdem 2003 ein Haushaltsdefizit von 44 Mio. Euro hingenommen werden musste, wird es 2004 voraussichtlich 70 Mio. Euro betragen. Auch für die Folgejahre ist mit einem Defizit von jährlich über 50 Mio. Euro zu rechnen.
Aus diesem Grund sieht das Landeskirchenamt keine Möglichkeit, Pastoren und Kirchenbeamte besser zu stellen als die Landesbeamten. Daher muss die Streichung des Weihnachtsgeldes ab 2005 wirksam werden.
Dies soll nach Auffassung des Landeskirchenamtes auch für Angestellte und Arbeiter gelten. Deshalb wird das zur Zeit über diese Frage laufende Verfahren bei der Schlichtungskommission unterstützt.
Die Landeskirche wird durch die voraussichtliche Streichung des Weihnachtsgeldes für Pfarrer und Kirchenbeamte etwa Ausgaben in der Höhe einsparen wie sie mit Mindereinnahmen bei der Kirchensteuer wegen des wegfallenden Weihnachtsgeldes im staatlichen Bereich rechnen muss.