Startseite Archiv Nachricht vom 16. Oktober 2015

Landeskirche begrüßt Gerichtsurteil zum Sonntagsschutz

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Hannover (epd). Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, zwei verkaufsoffene Sonntage zu unterbinden. "Wir messen dem Sonntagsschutz eine hohe Bedeutung zu", sagte der Geistliche Vizepräsident Arend de Vries am Freitag dem Evangelischen Pressedienst in Hannover. Das niedersächsische Feiertagsgesetz lasse klar definierte und mit den Kirchen abgestimmte Ausnahmen der Sonntagsöffnung zu: "Wir gehen davon aus, dass die Kommunen mit diesen Vorgaben gewissenhaft umgehen und sie einhalten."

Das Verwaltungsgericht hatte am Donnerstag der City-Gemeinschaft Hannover untersagt, am 8. November und am 27. Dezember in der hannoverschen Innenstadt die Läden zu öffnen (Az. 11 A 2676/15). Die Richter gaben damit einer Klage der Gewerkschaft ver.di recht.

De Vries betonte, der Sonntag sei ein unverzichtbarer Freiraum in der Dynamik von Arbeit und Konsum und gebe der Gesellschaft eine nötige Ruhephase. Die City-Gemeinschaft, ein Zusammenschluss von rund 160 Geschäften, Restaurants und Organisationen in der Innenstadt, erklärte am Freitag, mit einem für sie so negativen Urteil habe sie nicht gerechnet. Nun müssten gemeinsam mit der Stadt die Termine für 2016 abgestimmt werden, damit diese "sattelfest und begründbar seien".

Die Gewerkschaft ver.di hatte als Klägerin argumentiert, die Öffnung der Läden verletze die Sonntagsruhe. Zudem könnten ihre Mitglieder an den betroffenen Sonntagen nicht an gewerkschaftlichen Veranstaltungen teilnehmen. Die Richter folgten dieser Sicht. Weder die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmer noch das Konsuminteresse der Kunden rechtfertigten eine Öffnung der Läden am Sonntag. Ausnahmegenehmigungen müssten sich auf die ganze Stadt und nicht nur auf einzelne Stadtteile beziehen, stellte das Gericht fest.

Nach dem niedersächsischen Ladenöffnungsgesetz dürfen Läden auf Antrag an höchstens vier Sonn- und Feiertagen pro Jahr für bis zu fünf Stunden öffnen. In Hannover hatte die Stadt in jeweils unterschiedlichen Stadtteilen Ausnahmen für insgesamt zwölf verkaufsoffene Sonntage genehmigt. Zudem durften 107 Einzelunternehmen sonntags öffnen.

Die 11. Kammer formulierte zugleich verfassungsmäßige Bedenken am niedersächsischen Ladenöffnungsgesetz. Das zuständige Sozialministerium erklärte am Freitag, es gebe zwar Überlegungen, ob das Gesetz verändert werden solle, das Ministerium müsse aber zunächst die schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichts abwarten.

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Arend de Vries

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