Startseite Archiv Nachricht vom 20. Juli 2015

Diakonie in Niedersachsen begrüßt Karlsruher Urteil zum Betreuungsgeld

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Hannover (epd). Der Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen, Christoph Künkel, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreuungsgeld begrüßt. "Studien haben belegt, dass das Betreuungsgeld gerade eine Förderung für Kinder aus sozialschwächeren Familien verhindert", sagte Künkel am Dienstag dem epd. "Das Betreuungsgeld war sozialpolitisch unverantwortlich." Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, das Betreuungsgeld sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Schon vor Einführung habe die Diakonie dafür plädiert, das Geld stärker in den Ausbau von Betreuungseinrichtungen wie Kindertagesstätten zu investieren, betonte Künkel. Zudem zeigten Erfahrungen, dass Mütter durch die Geldzahlungen zunehmend auf ihren Beruf verzichteten. Die gezahlten 150 Euro im Monat seien außerdem zu niedrig. Das Betreuungsgeld entspreche aber nicht einmal einem Euro Stundenlohn. "Wenn schon Betreuungsgeld, dann müsste es sich an einem ordentlichen Gehalt mit Rentenansprüchen orientieren", sagte der Diakoniechef.

Der Erste Senat des Verfassungsgerichts hat entschieden, dass die Länder für ein Betreuungsgeld zuständig sind. Dem Bundesgesetzgeber fehle dafür die Gesetzgebungskompetenz. Das Betreuungsgeld diene nicht der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet, heißt es in dem einstimmig gefällten Urteil.

Seit August 2013 erhielten Eltern pro Kind monatlich 150 Euro, wenn das Kind nicht in einer staatlich unterstützten Kindertagesstätte oder in einer Tagespflege betreut wurde. Die Eltern konnten die staatliche Leistung vom ersten Tag des 15. Lebensmonats des Kindes bis zum Ende des 36. Lebensmonats beanspruchen.

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