Startseite Archiv Nachricht vom 10. Juli 2020

Neue Modelle für kirchliche Personalentwicklung

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Die Landessynode hat eine Änderung bei der Auswahl und Beurteilung von Kirchenbeamt*innen beraten, die in den nächsten fünf Jahren erprobt werden soll. Die angestrebte Regelung soll künftig ermöglichen, dass bei Stellenbesetzungen die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung von Bewerberinnen und Bewerbern vornehmlich durch strukturierte Auswahlgespräche ermittelt werden.

Auch wenn es inhaltlich um einen sehr eingeschränkten Bereich gehe, da lediglich Kirchenbeamt*innen in größeren Ämtern und Einrichtungen betroffen seien, sei der vorliegende Gesetzesentwurf ein Baustein einer modernen Personalentwicklung, hob Dr. Stephanie Springer, Präsidentin des Landeskirchenamts, bei der Einbringung hervor. Angesichts von sinkenden Kirchensteuermitteln, demografischem Wandel und abnehmender Verwaltungsressourcen sei die Suche nach geeignetem Nachwuchs eine zunehmende Herausforderung. "Es wird immer wichtiger, die richtigen Menschen für die passenden Stellen zu finden, sie zu halten und sie gut zu qualifizieren", sagte Springer.

Ausschreibungen, Auswahlen und Beurteilungen sollen demnach einheitlich und transparent an bestimmten Kompetenzfeldern ausgerichtet werden. Neben den beruflich relevanten Kompetenzen werden dann auch Sozial-, Methoden- und Führungskompetenzen berücksichtigt. Mit der Einführung eines solchen Kompetenzmodells, das sich an den geltenden Standards im europäischen Bildungssystems orientiere, müsse jedoch die bisherige kirchliche Laufbahnverordnung mit dem aktuellen Beurteilungswesen geändert werden, erläuterte Springer.