Landessynode bleibt bei Zeitplan für Klimaschutzkonzepte

Eine weiblich gelesene Person steht vor einem Redepult.
Bild: Jens Schulze

Alles zum Thema Klimaschutz findet sich hier.

Der Bereich Umwelt- und Klimaschutz im Haus kirchlicher Dienste findet sich hier.

Die Landessynode hat beschlossen, den Zeitplan zur Erstellung von Klimaschutzgesetzen in den Kirchenkreisen beizubehalten. Ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten um ein Jahr bis Ende 2025 wurde nach kontroverser Debatte abgelehnt.  

Dr. Bettina Siegmund (Sprengel Ostfriesland-Ems) verdeutlichte als Vorsitzende des Umwelt- und Bau-Ausschusses die Bedeutung der Konzepte. Dass jeder Kirchenkreis bis Ende 2024 ein Klimaschutzkonzept haben muss, war ein zentraler Aspekt des Klimaschutzgesetzes, das auf der letzten Synoden-Tagung im November 2023 beschlossen worden war. Eine Friständerung nur ein halbes Jahr nach diesem Beschluss stelle die Glaubwürdigkeit der Synode in Frage. Probleme bei der Erstellung der Konzepte seien ernst zu nehmen und Strukturen zur Verankerung von Klimaschutzmaßnahmen aufzubauen, „das Wort ‚Maßnahmen‘ meint dabei aber nicht nur konkrete Handlungen, wie etwa den Einbau einer neuen Heizungsanlage, sondern auch schon alle Vorbereitungen und Planungen davor.“ Sie erinnerte an die Beratungs-Kapazitäten im Haus kirchlicher Dienste, bei allen Fragen zu unterstützen: „Ob per Telefon, Zoom oder vor Ort – nutzen Sie die unkomplizierten Angebote.“

In der folgenden Aussprache wurden mehrere Argumente für und wider eine Fristverlängerung diskutiert. Ruben Grüssing (Sprengel Ostfriesland-Ems) warb für mehr Zeit, „um keine wichtigen Aspekte zu übersehen und zu ausgereiften Konzepten zu gelangen.“ Auch sei der in Aussicht gestellte neue Termin Ende 2025 ein Enddatum, ermögliche Flexibilität, aber schränke ja niemanden ein, schon eher an die Arbeit zu gehen. „Wir brauchen die Verlängerung. Nicht, weil wir keinen Klimaschutz wollen, sondern, weil wir vor Ort zuhören und gute Konzepte erstellen wollen.“

Dr. Jörg Zimmermann (Sprengel Lüneburg) empfand die Debatte als eingeengt: „als ob wir den Klimaschutz in eine ungewisse Zukunft verschieben – dabei ist uns die Notwendigkeit allen klar. Aber lassen Sie uns vorsichtiger vorgehen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.“

Reinhard Benhöfer, Umweltreferent im Haus kirchlicher Dienste, erinnerte hingegen an die Geschichte des Klimaschutzes in der Landessynode: „Wir beschäftigen uns seit 2007 damit. In der Folge gab es immer wieder Aktenstücke, aber wir haben schließlich festgestellt, dass Freiwilligkeit und Anreize nicht ausreichen, dass wir eine höhere Verbindlichkeit brauchen. Die haben wir mit dem Klimaschutzgesetz geschaffen. Der Klimawandel selbst lässt nicht zu, dass wir nun noch weiter warten.“ 

Dieses Argument verdeutlichten auch Franziska Baden (Sprengel Lüneburg) und Adalbert Schmidt (Leiter der Umweltschutzabteilung im Landeskirchenamt) mit dem Hinweis auf die aktuellen Hochwasser in Bayern und Anfang des Jahres in Niedersachsen.

Mit 25 zu 30 Stimmen wurde der Antrag auf Fristverlängerung abgelehnt.

EMA