Personalausschuss
Die Darstellung der Archivmeldungen wird kontinuierlich verbessert. Sollten Sie Fehler bemerken, kontaktieren Sie uns gerne über support@systeme-e.de
Die Landessynode hat mit einem Kirchengesetz die Aufgaben des Personalausschusses festgelegt. Die neue Verfassung hatte dem Gremium die Personalauswahl für „besonders herausgehobene Funktionen“ zugewiesen, ohne dies jedoch näher bestimmt zu haben. Das nun beschlossene Gesetz fasst darunter die Leitungen der großen landeskirchlichen Einrichtungen, die vormals das Landeskirchenamt bestimmt hatte.
Erhalten das Haus kirchlicher Dienste, die Evangelische Medienarbeit, die Evangelische Akademie Loccum, das Michaeliskloster Hildesheim oder das Predigerseminar im Kloster Loccum eine neue Leitung, entscheidet künftig der Personalausschuss. Das Gremium, das selbst kein eigenständiges kirchenleitendes Organ ist, sondern nur anlassbezogen zusammentritt, wird für eine solche Wahl um eine Person erweitert, die im Landeskirchenamt für die neu zu besetzende Stelle zuständig ist.
Der Personalausschuss entsendet zudem landeskirchliche Vertreter in die Bischofskonferenz der der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Wird eine Vorstandssprecherin oder ein Vorstandssprecher des Diakonischen Werkes evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V. neu gewählt, muss der Personalausschuss zustimmen, da diese Person gleichzeitig Mitglied des Kollegs des Landeskirchenamtes wird.