Startseite Archiv Bericht vom 06. Mai 2015

Zukunft kirchlicher Gebäude

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Als alleiniges Ziel von Gebäudemanagement die Reduzierung des kirchlichen Gebäudebestandes zu verstehen, wäre zu kurz gegriffen. Das machte Oberlandeskirchenrat Adalbert Schmidt in seinem Bericht zum Gebäudemanagement in den Kirchenkreisen deutlich.

„Vielmehr gilt es, einen bedarfsgerechten Gebäudebestand aufzubauen und zu erhalten.“ Angesichts stetig sinkender Mitgliederzahlen der Kirche aber sei eine Straffung zwangsläufig. Langfristig gehe es darum, einen bedarfsgerechten, funktionalen, wirtschaftlichen und zeitgemäßen Gebäudebestand zu erreichen.

„Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Kirche in der Welt sich häufig ausschließlich über die vorhandenen Gebäude wahrgenommen wird“, machte er die Brisanz des Themas deutlich. Und: „Gebäudemanagement muss aber auch dafür sorgen, dass unser kulturelles und theologisches in Stein gegossenes Erbe erhalten bleibt.“

Der Gebäudebedarfsplan soll für jeden Kirchenkreis den langfristigen Bedarf an Immobilien für die kirchliche Arbeit aufzeigen. In den vergangenen acht Jahren sei der Gebäudebestand kontinuierlich um 20 bis 30 Bauten pro Jahr zurückgegangen, so Schmidt.

Derzeit verfügt die Landeskirche noch über 7.940 Immobilien. Die Kirchenkreise sind mittlerweile konkret verpflichtet worden, einen Gebäudebedarfsplan zu erarbeiten. „Die Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Kirchenämter und die Landeskirche sind in Sachen Gebäudemanagement auf dem Weg“, so Schmidts Resümee.

Dennoch sei das Thema noch keinesfalls abgeschlossen. „Die Entwicklungen müssen weiter intensiv beobachtet und begleitet werden. Je nach Fortschritt muss dann entschieden werden, ob und wie dieser Prozess weiter unterstützt werden kann.“

Der Antrag der Synodalen Dr. Bettina Siegmund (Leer), das Aktenstück an den Umwelt- und Bauausschuss zur Beratung zu überweisen, wurde angenommen.

Der synodale Jugendvertreter Ruben Grüssing machte darauf aufmerksam, dass man gerade in der Jugendarbeit häufig Räume brauche, für die die Beschreibung „bedarfsgerecht, funktional und wirtschaftlich“ nicht immer gelten könne. „Und wir stellen fest, dass immer mehr dieser Räume wegfallen, die keine Büroräume sind und die wir für die Jugendarbeit dringend brauchen.“ Er verband diesen Hinweis mit der Bitte, die Bedürfnisse der Jugendarbeit im Gebäudemanagement stärker zu berücksichtigen.