Resolution zu den Äußerungen des Präsidenten Lukaschenko
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Der Präsident Weißrusslands, Alexander Lukaschenko, hat erklärt, er wolle die Reisefreiheit für Minderjährige abschaffen. Dazu hat die Landessynode folgende Resolution einstimmig verabschiedet:
Entschließung der 23. Landessynode zu den Äußerungen des Präsidenten der Republik Belarus, Alexander Lukaschenko
(Text im Wortlaut)
„Die Landessynode nimmt mit Bedauern und Befremden die Äußerungen des Präsidenten der Republik Belarus (Weißrussland), Alexander Lukaschenko, über die Folgen und die Zukunft der Erholungsaufenthalte weißrussischer Kinder im Ausland zur Kenntnis.
Seit 1991 sind im Rahmen der landeskirchlichen Tschernobyl-Aktion über 15.000 Kinder, über 1.100 Mütter mit ihren Kleinkindern und rund 800 Dolmetscher und Dolmetscherinnen in Familien in der Landeskirche zu Gast gewesen, um sich von den gesundheitlichen Folgen der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl zu erholen.
Die Landessynode unterstützt dieses große ehrenamtliche Engagement vieler Gemeindeglieder und weist den Vorwurf zurück, dass die Kinder durch den Aufenthalt in den Familien schädlichen Einflüssen ausgesetzt sind.
Die Erholungsaufenthalte in Deutschland stärken nicht nur die Gesundheit der Kinder. Sie haben auch einen wichtigen Beitrag zur Versöhnung und Verständigung zwischen Deutschen und Weißrussen geleistet und umfangreiche humanitäre Hilfe zur Überwindung der Tschernobylfolgen für Weißrussland mobilisiert. Diese Erfolge würden durch die angekündigten Maßnahmen extrem gefährdet.
Die Landessynode appelliert eindringlich an den Präsidenten der Republik Belarus, die bisherige gute und bewährte Zusammenarbeit bei den Kindererholungen fortzusetzen und im Interesse der Kinder aus den verstrahlten Gebieten Weißrusslands ihnen auch weiterhin Erholungsaufenthalte im Ausland zu ermöglichen.
Die Landessynode bittet gleichzeitig die politisch Verantwortlichen im Land Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und der europäischen Institutionen, ihren Einfluss geltend zu machen und sich für die Fortsetzung der Erholungsaufenthalte im Ausland einzusetzen.“