Sie persönlich
Glieder der Landeskirche sind alle getauften evangelischen Christen, die im Gebiet der Landeskirche ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, es sei denn, dass sie einer anderen evangelischen Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören.
Als Glied der Landeskirche sind Sie zugleich Glied einer Kirchengemeinde. Sie haben damit sowohl Anspruch auf regelmäßigen Gottesdienst und Seelsorge als auch auf Begleitung in den besonderen Momenten des Lebens. Über Wahlen können sie an der Besetzung kirchlicher Ämter und Organe mitwirken. Auf der anderen Seite wird von jedem Kirchenglied auch erwartet, dass es nach dem Maß seiner Gaben und Kräfte das kirchliche Leben mitgestaltet, Aufgaben und Ämter übernimmt und sich an den finanziellen Lasten der Landeskirche beteiligt.
Gesetzesgrundlagen für die Rechte und Pflichten eines Kirchenglieds