Startseite Archiv Nachricht vom 29. November 2019

Gesetz zur Neuordnung des Mitarbeitervertretungsrechts

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Die Landessynode hat zum Abschluss ihrer Tagung ein Kirchengesetz zur Neuordnung des Mitarbeitervertretungsrechts und der Gerichtsbarkeit in mitarbeitervertretungsrechtlichen Streitigkeiten beschlossen. Dabei geht es um eine Harmonisierung der einschlägigen Bestimmungen in den Kirchen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen unter Maßgabe des Mitarbeitervertretungsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland. Dieses Gesetz bezieht auch Einrichtungen der Diakonie mit ein.

Die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in den Diakonischen Werken Niedersachsens (AG MAV) hatte die Synodalen zu Beginn der Tagung aufgefordert, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Die Landessynode nahm die Kritik insoweit auf, als sie eine Änderung des Gesetzentwurfs vornahm: In Paragraph 6 wurde die „Anhörung der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in den Diakonischen Werken Niedersachsens“ hinzugefügt.

Auf Antrag des Synodalen Dr. Jörg Zimmermann wurde das Landeskirchenamt gebeten, nach drei Jahren eine Evaluation vorzunehmen. "Ich würde im Laufe der 26. Landessynode gern wissen: Wie bewährt sich dieses Gesetz", sagte Zimmermann.