Gleichstellungsbeauftragte der Landeskirche
„Die Landeskirche fördert ein Zusammenleben in Vielfalt und die Gleichstellung von Menschen jeden Geschlechts. Sie wendet sich gegen jede Form von Diskriminierung und setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe am kirchlichen und gesellschaftlichen Leben ein.“ (Kirchenverfassung Art. 2, Abs. 3)
Die Stabsstelle Gleichstellung fördert die Umsetzung der strukturellen und beruflichen Gleichstellung in unserer Kirche. Sie berät die kirchenleitenden Gremien und örtlichen Gleichstellungsbeauftragten in Fragen der Geschlechtergerechtigkeit und der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienarbeit. Die Gleichstellungsbeauftragte leitet zugleich die Fachstelle Sexualisierte Gewalt.